Der Kauf eine Prepaid-SIM-Karte könnte einfacher werden. Drei Mobilfunkanbieter haben erfolgreich gegen die Bundesnetzagentur geklagt, insbesondere weil sie sich für die Freischaltung von Karten umständlich Personalausweiskopien der Nutzer zusenden lassen mussten. Diese Praxis erklärt das Verwaltungsgericht Köln für rechtswidrig.
Die Provider durften nach den Vorgaben der Netzagentur Karten nur aktivieren, wenn ihnen selbst eine Ausweiskopie (oder ein vergleichbarer) Beleg vorlagen und die Daten erfolgreich abgeglichen wurden. Dass die Kunden ihren Ausweis bereits im Handyladen vorzeigten und der Verkäufer die Identität prüfte, sollte ausdrücklich nicht reichen.
Das Verwaltungsgericht Köln hält die Praxis schon deshalb für rechtswidrig, weil sie gegen das Pass- und Personalausweisgesetz verstösst. Danach sollen Ausweise nämlich gerade nicht kopiert werden dürfen. Auch andere Vorgaben, zum Beispiel bei der Verifizierung durch Postident oder Videochat, hält das Gericht für unwirksam. Die Bundesnetzagentur sei hierzu gar nicht vom Gesetzgeber befugt (Aktenzeichen 9 K 573/18, 9 K 574/18, 9 K 1378/18).