Vor dem Landgericht Kempten hat ein Verfahren wegen Mordes begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Angeklagten vor, das fast vollkommen blinde Opfer, welches zusätzlich an Diabetes und an einer Herzerkrankung litt und beide Füße teilweise amputiert hatte, überfallen zu haben. Nach dem Überfall soll der Verdächtige den 50-jährigen Mann gefesselt und geknebelt in der Wohnung zurückgelassen haben, ohne Hilfe zu alarmieren.
Das Opfer erstickte aufgrund der Knebelung. Einem mutmaßlichen Mittäter sollte ursprünglich auch der Prozess gemacht werden. Dieser nahm sich aber in der Untersuchungshaft das Leben. Dem Angeklagten soll ersichtlich gewesen sein, dass das Opfer ersticken würde (Bericht im Spiegel).
Auch in diesem Fall wird es – wieder einmal – unter anderem um die schwierige Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit gehen. Diese Abgrenzung entscheidet dann halt auch darüber, ob der Angeklagte wegen Mordes lebenslang hinter Gittern kommt oder – was die Tötung angeht – mit einem erheblich milderen Urteil wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts aus dem Verfahren kommt.
Autor: RA Dr. André Bohn