Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten gestoppt. Das Land wollte die Sonntagsöffnungen ausgerechnet mit dem Argument durchsetzen, dass verkaufsoffene Sonntage das Infektionsrisiko senken. Die Richter zerpflücken diese Sicht der Dinge ebenso deutlich, wie sie es vor einigen Tagen mit der Quarantänepflicht für Reiserückkehrer in Nordrhein-Westfalen getan haben.
Bei der Quarantäne war es die simple Erwägung, dass diese kaum Sinn macht, wenn das Infektionsrisiko im Reiseland nicht höher oder gar geringer ist als zu Hause. Auch hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage reden die Richter nicht lange rum. Sie glauben schlicht nicht, dass verkaufsoffene Sonntage überhaupt geeignet sind, das Vorweihnachtsgeschäft zu entzerren. Vieles spreche eher dafür, dass die Sonntagsöffnung gerade in Ballungsgebieten für zusätzliche Einkaufsbummel genutzt werden – zumal andere Freizeitangebote wegen der Beschränkungen ja gerade rar gesät sind.
Näheres kann man in der aktuellen Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts nachlesen.