Maskenpflicht in Düsseldorf rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf vom 3. November, mit der eine gesamtstädtische Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken angeordnet wurde, rechtswidrig ist.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Allgemeinverfügung unbestimmt. Unter Punkt 1 heiße es: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von 5 m unterschritten wird.“ Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Vielmehr müsse er anhand der unbestimmten Begriffe „Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz“ selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr „objektiv ausgeschlossen“ sei. Dem Bestimmtheitsgebot sei nicht genügt, wenn der Bürger – wie hier – nicht ohne weiteres in der Lage sei zu erkennen, welches Verhalten von ihm gefordert werde, zumal dann, wenn ein Verstoß bußgeldbewehrt sei.

Das VG Düsseldorf hat außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Abstandsregelung von 5 m geäußert. Diese gehe deutlich über die Vorgaben in § 2 der aktuellen Coronaschutzverordnung hinaus (Mindestabstand von 1,5 m). Auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe, sei nicht ersichtlich (Aktenzeichen 26 L 2226/20).

Fitnessstudios bleiben in NRW bis mindestens 30. November geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht in einem Eilbeschluss die Lockdown-Regelungen als voraussichtlich rechtmäßig an. Das gesellschaftliche Konzept, etwa Schulen und Firmen weitgehend offen zu lassen und vor allem den Freizeitbereich einzuschränken, sei sachlich jedenfalls nachvollziehbar (13 B 1657/20.NE).

Nachtrag: Die Stadt hat die Maskenpflicht ausgesetzt. Am Dienstag soll allerdings schon eine neue Allgemeinverfügung erlassen werden, berichtet tagesschau.de.