Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin muss sich ein Polizeibeamter wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Während einer Blaulichtfahrt stieß sein Auto mit dem Wagen einer 21-Jährigen zusammen, die starb. Der Polizist soll gegen 13 Uhr mit circa 130 km/h aus einem Tunnel in Berlin-Mitte gefahren sein, obwohl es sich um eine unübersichtliche Stelle gehandelt habe.
Ein anderer Polizeibeamter sagte aus, dass die Polizei mit Sonderrechten in der Innenstadt maximal 70 oder 80 km/h fahren dürfe und er noch nie gesehen habe, dass ein Auto in der Stadt überhaupt so schnell fährt. Nähere Einzelheiten kann man bei Spiegel Online nachlesen.
Nach welchen Kriterien entscheidet die Staatsanwaltschaft eigentlich, ob sie solche Fälle als Mordvorwurf oder als fahrlässige Tötung vor Gericht bringt? Ein nicht absichtlich verursachter Unfall sollte nach meiner Meinung nicht als Mord gewertet werden. Die Annahme eines entsprechenden Eventualvorsatzes halte ich für höchst fragwürdig; die Problematik wird ja derzeit heiß diskutiert.
Es scheint mir nur etwas auffällig, dass ein Polizeibeamter lediglich wegen fahrlässiger Tötung, jugendliche Autobegeisterte aber teilweise wegen Mordes angeklagt und auch verurteilt werden. Natürlich ist jeder Fall anders, aber ein gewisser Beigeschmack bleibt, auch wenn, wie gesagt, dem Polizisten eigentlich der richtige Tatvorwurf gemacht wird.
Autor: RA Dr. André Bohn