Als bibelfest soll sich ein Oldenburger Staatsanwalt erwiesen haben. Allerdings am falschen Ort. „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“, soll er in einem Strafprozess gesagt haben – um damit eine Strafmilderung für einen wegen Kindesmisshandlung angeklagten Familienvater zu begründen.
In seinem Plädoyer soll der Staatsanwalt auch Papst Franziskus bemüht haben, der eine „moderate“ Form der körperlichen Gewalt zu Erziehungszwecken wohl nicht grundsätzlich ablehnt. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Vorfall und möchte die Sache nun intern aufarbeiten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“