Das Verwaltungsgericht Mainz hat die sofortige Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe gebilligt. Der Polizist hatte auf einen bereits gefesselt am Boden liegenden Tatverdächtigen eingetreten.
Eine Videoaufnahme belegt das Verhalten des Polizisten. Der Tatverdächtige war mit seinem Auto auf der Flucht. Bei der Verfolgungsjagd fuhr er auf den Streifenwagen auf, in dem der Polizeibeamte saß. Nachdem dessen Kollegen den Verdächtigen längst fixiert hatten, trat der Polizist auf den Mann ein.
Ein derartiges Verhalten zeigt nach Auffassung des Gerichts, dass der Beamte nicht zu einer an rechtsstaatlichen Regeln ausgerichteten Amtsführung in der Lage sei. Sein Verhalten zerstöre so nachhaltig die Vertrauensgrundlage, dass der Dienstherr mit einer Entlassung nicht bis zum Ablauf der Probezeit warten dürfe (Aktenzeichen 4 L 587/20.MZ).