Das Bundesjustizministerium hat nun die angekündigte weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. Mit einer ganzen Palette von Gesetzesänderungen soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder härter bestraft werden.
Den Gesetzentwurf kann man hier nachlesen. Ich will nur mal einen Punkt herausgreifen. Das Ministerium will künftig sogar den Besitz von „Sexpuppen“ bestraft sehen, selbst wenn diese nicht unter die schon geltenden Vorschriften zur Kinderpornografie subsumiert werden können. Es geht um „körperlichen Nachbildungen eines Kindes oder eines
Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt sind“.
Laut dem Ministerium gibt es einen regelrechten Markt für solche Produkte. Nehmen wir das mal zur Kenntnis. Die betreffenden Puppen sähen echten Kindern immer ähnlicher und würden bevorzugt im Internet verkauft. Warum Puppen mit kindlichen Zügen strafbar sein sollten, wird wie folgt begründet:
Es besteht die Gefahr, dass Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bei den Nutzern die Hemmschwelle zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder senken und damit zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder mittelbar beitragen. Durch die Nutzung solcher Objekte kann der Wunsch geweckt beziehungsweise verstärkt werden, die an dem Objekt eingeübten sexuellen Handlungen in der Realität an einem Kind vorzunehmen. Hierdurch wird die Gefahr für Kinder, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, gesteigert, was nicht hinzunehmen ist. Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen
gemacht werden dürfen.
Schon der bloße Besitz so einer Puppe soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Das ist in der Tat ein „Signal“. Nämlich für einen gewissen Kontrollverlust bei den Verantwortlichen, was die Verhältnismäßigkeit von Strafdrohungen angeht.