Fluggesellschaften müssen Passagiere unaufgefordert über ihre Rechte informieren, wenn Flüge mehr als zwei Stunden verspätet sind und den Reisenden eine Entschädigung zusteht. Geschieht dies nicht, muss die Airline auch die Kosten für einen Anwalt erstatten, der die Reisenden über ihre Rechte aufklärt und die Ausgleichszahlung geltend macht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Nach Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO haben Reisende bei einer relevanten Verspätung Anspruch auf eine schriftliche Information über ihre Rechte. Hierbei handelt es sich um eine Bringschuld der Airline, urteilt der Bundesgerichtshof, die nicht erst auf Nachfrage erfüllt werden muss. Erhalten die Reisenden keine ausreichenden Informationen, können sie den Ersatz ihrer außergerichtlichen Anwaltskosten verlangen. Im konkreten Fall waren das rund 130 Euro.
Die Vorinstanzen hatten noch anders entschieden (Aktenzeichen X ZR 97/19).