Es gibt immer noch gesamtgesellschaftliche Probleme, von denen man bislang gar nichts ahnte. Zum Beispiel die Frage, ob der Grundpreis für verpacktes Speiseeis aus dem Supermarkt nach Volumen oder Gewicht bemessen werden sollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nämlich festgestellt, dass viele Hersteller das Eis kräftig mit Luft aufschlagen.
Offiziell geschieht dies, um das Eis cremiger zu machen. Allerdings steht auch der Verdacht im Raum, dass die Hersteller so teuer kalte Luft verkaufen. Der tatsächliche Eisanteil bei einschlägigen Produkten soll bei gleichem Volumen zwischen 477 und 870 Gramm schwanken. Die Idee ist nun, dass die Hersteller den Grundpreis nach dem Gewicht angeben müssen.