Im Mordprozess Walter Lübcke wird schon seit geraumer Zeit schmutzige Wäsche gewaschen. Eine der Hauptpersonen ist zweifellos ein früherer Verteidiger des Angeklagten Stephan E.
Der Jurist Frank H. hat es sich zuletzt nicht nehmen lassen, gegen seine Entpflichtung als Pflichtverteidiger von E. Beschwerde einzulegen – obwohl ihm sein eigener Mandant ausdrücklich das Vertrauen entzogen hatte. Der Versuch, sich gegen den erklärten Willen des eigenen Auftraggebers wieder zum Pflichtverteidiger zu machen, war vor einigen Tagen erwartungsgemäß nicht von Erfolg gekrönt, wie man hier nachlesen kann.
Nun kommt es aber noch dicker. Einer der neuen Anwälte des Angeklagten bezichtigt H. nun, dem Angeklagten bei der Formulierung eines der bislang drei Geständnisse auf kreative Art und Weise unter die Arme gegriffen zu haben. Frank H., so die Aussage des neuen Anwalts, habe sich – zusammengefasst – wohl eine in weiten Teile falsche Geschichte ausgedacht, die der Angeklagte dann als Geständnis präsentierte.
Dabei soll der Anwalt erklärt haben, vor dem Strafgericht dürfe ja gelogen werden. Das ist allerdings richtig, gilt aber nur für den Angeklagten. Das ist übrigens einer der Gründe, warum Verteidiger auch unter der Hand gar nicht so begierig sind zu erfahren, wie es „wirklich“ – also möglicherweise gan anders – gewesen ist. So lange dem Anwalt nämlich diese positive Kenntnis fehlt, lügt er auch nicht und darf die Sicht des Angeklagten wiedergeben. Gut möglich, dass Verteidiger H. selbst zum Angeklagten wird. Dann hätte er eine Sorge weniger.