Affentheater

Heute am Gericht darüber verhandelt, ob mein Mandant Polizeibeamte beleidigt hat.

Die Vorgeschichte ist recht lang, jedenfalls fühlte sich mein Mandant zu Unrecht eines Verkehrsverstoßes bezichtigt. Wobei er damit sicherlich gar nicht falsch liegt – ein Bußgeld hat er wegen der Sache jedenfalls nicht erhalten. Auch keine Verwarnung. Dennoch meinten die Polizeibeamten wohl, länger mit ihm diskutieren zu müssen.

Während der Debatte soll mein Mandant gesagt haben, er habe auf so ein Affentheater eigentlich keine Lust. Ist vielleicht nicht nett, aber ist es auch eine Beleidigung? Oder vielleicht doch nur berechtigte Kritik an der Staatsgewalt? Kritik, für die ein sachlicher Kern erkennbar ist, ist ja nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur zulässig, sondern in einem Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Ich habe das natürlich dargelegt und auch auf die einschlägigen Entscheidungen hingewiesen. Googelt mal „Wegelagerer“ oder „durchgeknallter Staatsanwalt“. Natürlich fehlte auch ein Hinweis nicht, dass man mehrdeutige Aussagen nicht einfach so interpretieren darf, wie man es für eine Strafbarkeit gerade braucht.

War aber alles nur Blabla, also von mir, damit es keine Missverständnisse gibt. Der Richter sagte nämlich nur kurz, der Mandant habe mit seiner Äußerung Polizisten mit Affen gleichgestellt. Das sei eindeutig eine Ehrverletzung. Zum zweiten Wortbestandteil der Äußerung sagte er vorsorglich schon mal gar nichts. Aber gut, in der Kürze liegt halt die Würze.

Wie auch immer, das – ich traue mich jetzt mal – Justiztheater geht also weiter. Demnächst mit der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht.