Manche echten Fälle klingen wie aus einem Jura-Lehrbuch Zivilrecht. So mussten die Gerichte ein Frankfurt nun entscheiden, ob der Verkauf eines BMW auf ebay wirksam ist, obwohl der Kaufpreis für das Fahrzeug nur einen Euro betrug. Wert ist das Auto nämlich mindestens 12.000,00 Euro.
Der Verkäufer hatte wohl eine Auktion starten wollen, ermöglichte aber versehentlich einen Sofortkauf zum Startpreis. Dieses Schnäppchen wollte sich der Käufer nicht entgehen lassen. Er klagte bis zum Oberlandesgericht in Frankfurt.
Letztlich unterlag der Käufer, denn nicht nur aus dem versehentlich zum Sofortkauf freigegebenen Startpreis, sondern auch aus dem Angebotstext ergab sich laut dem Gericht, dass der Verkäufer dieses Geschäft jedenfalls so nicht wollte. Somit gab es eben keine übereinstimmenden Willenserklärungen, die für einen Vertragsschluss notwendig sind. Den Fall kann somit an sich jeder Student im dritten Semester recht zuverlässig lösen. Der Anwalt des Klägers ist übrigens nicht unbedingt schuld. Der Mandant bekommt halt seinen Willen, wenn er unbedingt darauf besteht.