Juristen sprechen von einem Wahndelikt, wenn jemand glaubt, eine Straftat zu begehen, es aber gar nicht tut. Was das genau bedeutet, illustriert sehr schön ein aktueller Fall vom Frankfurter Flughafen. Dort versuchte ein Amerikaner durch die Kontrollen zu rutschen – als Müllmann getarnt.
Weil er angeblich Sehnsucht nach seiner deutschen Freundin hatte, war der 20-Jährige mit dem Flieger aus Washington angereist, wie die hessenschau berichtet. Wegen der geltenden Einreisebeschränkungen hatte er jedoch Zweifel, dass man ihn passieren lässt. An einer Kontrollstelle versuchte der Mann, die Sicherheitsmitarbeiter davon zu überzeugen, dass er die Mülltonnen auf der anderen Seite leeren müsse. Dafür hatte er sich eine Signalweste übergezogen und Mülltüten in der Hand. Den Kontrolleuren fiel jedoch auf, der „Kollege“ hat gar keinen Sicherheitsausweis.
Strafbar gemacht hat sich der Amerikaner jedoch nicht, wie die Bundespolizei selbst feststellte. Die Diskussion fand im Transitbereich statt, die Passkontrolle wäre erst deutlich später erfolgt. Somit habe noch nicht einmal der Versuch der illegalen Einreise vorgelegen. Gestraft wurde der Reisende dennoch. Er musste die Nacht im Airport verbringen und wurde am nächsten Tag in ein Flugzeug zurück in die USA gesetzt.
Dieser Fall hat sogar das Zeug, in mündlichen Jura-Prüfungen abgefragt zu werden. Man kann nämlich auch diskutieren, ob es sich nicht um ein Wahndelikt, sondern um einen sogenannten untauglichen Versuch handelt. Hier gilt sicher der altbekannte Satz: zwei Juristen, drei Meinungen.