In Sachsen-Anhalt dürfen auch Sonnenstudios wieder öffnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden.
Sachsen-Anhalt hatte zunächst nur Massage- und Fußpflegepraxen sowie Nagel- und Kosmetikstudios grünes Licht gegeben. Sonnenstudios sollten dagegen weiter geschlossen bleiben. Hierin sieht das Gericht aber einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei nicht erkennbar, wieso das Infektionsrisiko in Sonnenstudios höher sei als in den bereits wieder geöffneten Läden. Gerade das Abstandsgebot sei in Solarien leichter einzuhalten, weil Kunden in der Regel eine Einzelkabine zugewiesen werde. Gründliche Desinfektion der Geräte sei ohnehin schon Standard.
Das Land hatte vor Gericht noch argumentiert, für Massage, Fußpflege, Nagel- und Kosmetikstudios gebe es einen „umfassenden Grundbedarf“, ähnlich wie bei Friseuren. Dem stimmt das Gericht jedoch nicht zu. Weder für Sonnenstudios noch die anderen Etablissements gebe es so einen großen Bedarf. Dieser sei lediglich bei Friseuren feststellbar (Aktenzeichen 3 R 77/20).