Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem „Behandlungen“ gegen Homosexualität eingeschränkt werden. Sogenannte Konversionstherapien werden komplett verboten, sofern die Behandelten noch nicht 18 Jahre alt sind. Aber auch darüber hinaus gibt es Einschränkungen.
So sind Konversiontherapien auch bei Erwachsenen strafbar, wenn deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht. Das ist etwa der Fall, wenn Zwang, Drohung oder Täuschung im Spiel waren. Dazu kann aber auch gehören, dass der Behandler nicht darüber aufklärt, dass Konversionstherapien nicht „heilen“, sondern oftmals zu psychischen Schäden führen. Die Schädlichkeit ist, so der Gesetzentwurf, wissenschaftlich zuverlässig nachgewiesen.
Verstöße werden mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet. Außerdem kommt ein komplettes Werbeverbot für Konversionstherapien; Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet.