Die Dortmunder Polizei wollte die als „Nazi-Kiez“ bekannte Emscherstraße in Dortmund-Dorstfeld per Video überwachen. Dagegen wehrten sich Anwohner, die der Dortmunder Neonazi-Szene zugerechnet werden, vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Gericht verbietet die Videoüberwachung.
Die Dortmunder Polizei hatte ihre Maßnahme damit begründet, man wolle der Emscher-Straße den Charakter eines „Angstraums“ nehmen. Das reicht in dieser Allgemeinheit jedoch nicht aus, so das Gericht. Das Polizeigesetz des Landes fordere, dass der zur Überwachung vorgesehene Bereich ein Kriminalitätsschwerpunkt ist oder Straftaten von erheblicher Bedeutung zu erwarten sind. Im wesentlichen konnte das Polizeipräsidium für den Bereich nur auf fünf Graffitis mit vorwiegend rechten Parolen verweisen (seit 2018).
Graffitis sind schon keine Straftaten von erheblicher Bedeutung, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Jedenfalls sei die Maßnahme auch unverhältnismäßig, weil die ständige Überwachung die Grundrechte der Betroffenen (aber natürlich auch die aller anderen Passanten) ganz erheblich einschränke. Die Überwachung war ab September geplant (Aktenzeichen 17 L 88/20).