Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry aufgehoben und die Politikerin freigesprochen. Petry war wegen fahrlässigen Falscheids verurteilt worden. Sie soll in einer Sitzung des Landtags-Wahlprüfungsausschusses unter Eid falsche Angaben gemacht haben.
Ob Petry wirklich die Unwahrheit gesagt hat, darauf kommt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht an. Petry sei als Vertreterin der AfD-Fraktion an den Sitzungen beteiligt gewesen. In dieser Rolle habe sie aber nicht als Zeugin vernommen werden dürfen. Die AfD-Fraktion selbst könne als Beteiligte des Verfahrens grundsätzlich keine Zeugin sei; insoweit schließe Petrys Rolle als Vertreterin eine Zeugenpflicht aus.
Die eidliche Vernehmung Petrys war also unzulässig, so dass sie auch keinen Falscheid leisten konnte (Aktenzeichen 5 StR 424/19).