Nicht nur das Corono-Virus, sondern auch eine angeschlagene Gesundheit können eine Kreuzfahrt verderben. Oder sogar unmöglich machen, wie im Fall einer 83-Jährigen. Der Kapitän verbannte die Frau bei einem Zwischenstopp von Bord, weil sie unter Darmbeschwerden litt.
Die Reisende hatte sich unwohl gefühlt und die Bordärztin aufgesucht. Diese hielt es für möglich, dass sich der Zustand der Frau – sie litt seit 20 Jahren unter Darmproblemen – so verschlechtert, dass sie auf die Intensivstation muss oder gar verstirbt.
Das Landgericht Rostock hält den Bordverweis für begründet. Der Reiseveranstalter dürfe nach den Geschäftsbedingungen die Weiterfahrt des Gastes verbieten, wenn dessen körperlicher Zustand entsprechend schlecht ist. Auch wenn das Risiko eines Notfalls eher gering gewesen war, durfte der Kapitän auf den Rat der Ärztin hören. Der Kapitän habe einen Bewertungsspielraum.
Die Reisende musste nicht nur das Schiff verlassen. Sie kriegt auch kein Geld zurück (Aktenzeichen 1 O 27/18).