Fest installierte Überwachungskameras der Polizei müssen bei Demonstrationen verhüllt werden. So sieht es jedenfalls das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss. Konkret ordnet das Gericht an, dass die fest installierten Überwachungskamera am Wiener Platz in Köln bei der für morgen (14.03.) geplanten „Demonstration gegen Repression“ abgedeckt werden.
Die Kameras haben an sich nichts mit der Demonstration zu tun. Die Kölner Polizei fährt seit Dezember 2019 auf dem Wiener Platz eine durchgehende Überwachung im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung. Die Polizei war bereit, die Kameras für die Dauer der geplanten Zwischenkundgebung auf dem Wiener Platz abzuschalten, weil, so sieht es auch die Polizei, friedliche Demonstranten regelmäßig nicht vorsorglich gefilmt werden dürfen. Auf die Zusage mochten die Veranstalter jedoch nicht vertrauen und verlangten den Abbau der Kameras, hilfsweise deren Verhüllung.
Beim Verwaltungsgericht Köln fanden die Ausrichter Gehör. Schon die Möglichkeit staatlicher Beobachtung wirke abschreckend und einschüchternd auf Versammlungsteilnehmer, heißt es in dem Beschluss. Für Demonstranten sei nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien. An der faktischen Wirkung ändere die Zusage der Polizei nichts.
Die Polizei hatte argumentiert, die Verhüllung der Kameras sei eine „kaum zu bewältigende logistische Herausforderung“, immerhin müsse ein Hubwagen angemietet werden. Der Aufwand und die Kosten wiegen aber keinesfalls schwerer als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, so das Gericht. Dass die Kameras auch nach der Demo noch einige Zeit außer Betrieb bleiben, müsse ebenfalls hingenommen werden. Die Polizei habe ja die Möglichkeit, auch anders für Sicherheit auf dem Wiener Platz zu sorgen, etwa durch verstärkte Streifen.
Eine sehr grundrechtsfreundliche Auffassung, die das Verwaltungsgerichts Köln hier vertritt. Die große Frage ist, ob sie von anderen Gerichten geteilt wird (Aktenzeichen 20 L 453/20).