Wer am Amtsgericht Hagen bei der 10. Zivilabteilung einen Verhandlungstermin hat, der versucht wohl besser, eine (seit Tagen ausverkaufte) Atemschutzmaske herbei zu schaffen: Ein Richter besteht nämlich auf das Tragen derselbigen in seinem Gerichtssaal.
Die möglichen Rechtsfolgen, die einen bei der Weigerung erwarten, sind tatsächlich interessant. Ebenso wie die Frage, ob diese Verfügung wohl noch von der sitzungspolizeilichen Gewalt des Vorsitzenden gemäß § 176 GVG getragen werden kann und was die Beteiligten tun sollen, wenn sie nicht zur Gruppe der „Prepper“ gehören und entsprechend unvorbereitet ohne Atemschutzmaske zum Termin erscheinen müssen.
Von KollegInnen hört man, dass der Richter aber tatsächlich im Ernstfall bereit ist, Masken aus seinem persönlichen Vorrat zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist nur, wie lange der jetzt noch reicht und natürlich auch, ob Anwälte bereit sind, das Angebot dankend anzunehmen. Beklagtenvertreter haben es am Zivilgericht ja meist eher nicht eilig. Zumindest für sie dürfte die Perspektive einer Vertagung bis auf weiteres durchaus verlockend sein. RAin Jennifer Leopold
Vielen Dank an den Kollegen Rechtsanwalt Botsaris für das Foto.