Wenn deine E-Zigarette in der Hosentasche explodiert, ist das unerfreulich. Nach dem ersten Schreck stellt sich natürlich die Frage, wen man dafür zur Kasse bitten könnte – möglicherweise die gesetzliche Unfallversicherung? Genau das versuchte die Mitarbeiterin einer Firma in Nordrhein-Westfalen, allerdings mit mäßigem Erfolg.
Die Arbeitnehmerin argumentierte so: Sie müsse in der Firma den Müll rausbringen. Dazu habe sie den Dienstschlüssel in ihre Hosentasche gesteckt. Dort befand sich auch der Ersatzakku ihrer E-Zigarette. Durch den Kontakt mit dem Schlüssel soll ein Kurzschluss entstanden sein, in dessen Folge sich der Akku entzündete und die Hose der Betroffenen (nicht die Betroffene selbst) in Brand setzte.
Das Sozialgericht Düsseldorf konnte hier keinen Arbeitsunfall erkennen. Der Schlüssel sei zwar mitursächlich für den Brand gewesen, doch von ihm sei keine Gefahr ausgegangen. Denn Schlüssel ließen sich nicht anzünden. Die Brandgefahr sei lediglich vom Akku ausgegangen, und diesen habe die Klägerin aus rein privaten Gründen dabei gehabt. Ein Arbeitsunfall liege deshalb nicht vor (Aktenzeichen S 6 U 491/16).