Manche Mandatsanbahnungen sind, nun ja, etwas kompliziert. Zum Beispiel soll ich jemanden in einem Prozess vor dem Amtsgericht vertreten. In Norddeutschland. Dazu erreicht mich folgende Nachricht:
Ich möchte Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass ich auf Ihren Namen für Sie Hotel C. buchen werde, und ein geniales Frühstück dazu. In Ihrer Suite erwartet sie ein Obstkorb und Getränke, um Ihnen einen gemütlichen Aufenthalt zu gewähren. Die Kosten übernehme ich selbstverständlich!
Das ist ja sehr nett, ein Obstkorb und Getränke sind wirklich auch was sehr Schönes, gerade wenn man eine lange Anfahrt hinter sich hat. Dennoch vermisse ich eine Aussage dazu, ob ich auch mit der Zahlung meines Honorars rechnen kann – und nicht nur eines Teils der Spesen. Da werde ich wohl noch mal höflich nachhaken müssen…