Als die Zeugin, der deutschen Sprache nicht mächtig, auf Vorladung bei der Polizei zur Vernehmung erschien, wäre das normalerweise ein Problem gewesen. Nicht aber bei Kriminalkommissarin N. Die ist so fit in der englischen Sprache, dass sie die gesamte Vernehmung auf Englisch führte – und auch so niederschrieb.
Das liest sich – auszugsweise – so:
We speak in English, ist that ok for you? … You feel good? … What did you found out? … Did your daughter told you, when this happened? … Did she told you … This is waht she told me …
Leider kann ich die richtigen Klöpse wegen des Bezugs zur Sache nicht niederschreiben, aber der anderthalbseitige Text ist wirklich eine Art Gesamtkunstwerk. Dabei wären die paar Euro für einen Dolmetscher mutmaßlich im Etat des Innenministers noch vorhanden gewesen. Und besonders eilig war die Sache nun auch wieder nicht.
Nebenbei: Die Gerichtssprache ist deutsch (§ 184 GVG). Früher oder später wird man also um eine Übersetzung ohnehin nicht herumkommen, weil kein Richter in ein Urteil reinschreiben wird, dass er sich auf eine nicht ordnungsgemäß übersetzte Zeugenaussage verlassen hat. Bis dahin freust du dich als Verteidiger schon mal über die originelle Art und Weise, mit der man ganz ohne deine Mitwirkung ein belastendes Beweismittel gründlich ruiniert hat.