Post von einem Amtsgericht im schönen Unterfranken, datiert auf den 11.02.2020:
Eine kostenpflichtige Faxnummer bei einer Behörde? So was gab’s eine Zeitlang bei der einen oder anderen ARGE, aber bei einem Gericht habe ich das noch nicht gesehen. Auch wenn der Minutenpreis vielleicht nicht exorbitant ist, eröffnet so ein „Service“ juristisch interessante Perspektiven. Gerade im Fall von Fristversäumnissen. Denn sicherlich muss kein Rechtssuchender, der zum Beispiel Einspruch gegen einen Strafbefehl per Fax einlegen möchte, hierfür auch noch extra zahlen. Vielleicht kann er es sich auch gar nicht leisten oder nutzt einen Faxdienst, bei dem kostenpflichtige Rufnummern gar nicht gehen.
Abgesehen davon ist der Gebührenhinweis auf einen Nettobetrag natürlich ziemlich riskant. In der freien Wirtschaft würde es keine zehn Minuten dauern, bis ein Konkurrent so was abmahnt. Derartige Stutenbissigkeit ist unter Gerichten allerdings eher nicht zu erwarten.
Auf der Webseite der bayerischen Justiz wird übrigens die übliche Festnetznummer als Faxadresse genannt.