Schwarzarbeit ist im wahrsten Sinne des Wortes Vertrauenssache, und der Auftraggeber sitzt in den allermeisten Fällen am längeren Hebel. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Richter verwehren einem Bauunternehmer 275.000 Euro Honorar, weil dieser Geld am Finanzamt vorbeischleusen wollte.
Während der Arbeiten hatte der Unternehmer seinen Kunden per WhatsApp gebeten, Zahlungen auf zwei Konten aufzuteilen – „damit nicht so viel an die Augen von F?. kommt“. Mit „F?“ sei das Finanzamt gemeint gewesen, befinden die Richter. Eine Schwarzgeldabrede habe aber die zwingende Folge, dass der Lohnanspruch des Auftragnehmers erlischt. Der Kunde, der dem Gericht die Nachricht präsentierte, muss also schon deswegen nichts zahlen.
Aber auch für den Auftraggeber hat eine Schwarzgeldabrede Nachteile. So erlischt meist das Gewährleistungsrecht, das heißt bei Mängeln schaut der Kunde in die Röhre (Aktenzeichen I-21 U 34/19).