Vor Gericht ging es darum, ob Geld in einer Ladenkasse nur Geld ist, das Geld in der Hosentasche des Ladenbesitzers aber Drogengeld. Es war eine recht amüsante Diskussion…
Selbst der Staatsanwalt sah ein, dass dem Bargeld in der Kasse eines Kiosks erst mal per se nichts Anrüchiges anhaftet. Aber bei den knapp 1.700 Euro, welche die Polizei bei ihrem unangemeldeten Besuch im Kiosk meines Mandanten in dessen Hosentasche fand, sollte die Sache ganz anders liegen. Alles Dealgeld, befand der Staatsanwalt, welches natürlich bis auf den letzten Cent einzuziehen und zur Konsolidierung des Staatshaushalts zu verwenden ist.
Gut, der Mandant hat ab und zu nicht nur Zigaretten, Weingummi und Kaffee über den Tresen gereicht. Dass aber Geld in der Hosentasche irgendwie krimineller anzusehen ist als in einer Ladenkasse, wollte auch die Richterin nicht so ganz einsehen. Der Herr Staatsanwalt, merkte sie an, mache sich doch eher falsche Vorstellungen, wie das mit dem Bargeld in kleinen Geschäften läuft. Sie wisse es, denn sie habe jahrelang kleine Steuersünder verfolgt. Sie wundere sich jedenfalls nicht, dass ein Kioskbesitzer Bargeld bei sich trägt – viele Lieferanten wollten ja genau dieses haben, bevor sie ihre Waren da lassen.
Außerdem wurde noch festgestellt, dass mein Mandant die 1.700 Euro in Form von Fünfzigern und Hundertern bei sich hatte. Kleinere Drogenkäufe würden aber eher mit Fünfern, Zehnern und vielleicht Zwanzigern abgewickelt. Sagte die Richterin, nicht ich. Allerdings freute ich mich mich über so viel Realitätssinn, denn bekanntlich ist die „dealertypische Stückelung“ für die Polizei ja meist ohnehin genau jene, die sich ihr beim Einsatz gerade präsentiert.
Am Ende kriegten war also Recht, was das Geld angeht. Wenn der Mandant meine Anwaltsgebühren dann aus der Rückerstattung tilgt, ist mir das doppelt lieb. Nach so eingehender gerichtlicher Prüfung muss ich den Geldwäschevorwurf, den wir Anwälte ja immer mal wieder hören, in diesem Fall jedenfalls nicht fürchten.