Vor der Gerichtsverhandlung hatte ich dem Mandanten noch eingeschärft, etwas Optimismus zu verbreiten. Das ist sicher nicht einfach, wenn du seit rund sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzt – und dein Fall auch ansonsten nicht besonders gut aussieht. Aber andererseits kann man natürlich kaum juristisches Entgegenkommen erwarten, wenn man offensichtlich nicht mal selbst an den eigenen Lösungsvorschlag glaubt.
Wir taten also unser Bestes, auch der Mandant legte sich ins Zeug. Schließlich zog sich das Gericht zur Urteilberatung zurück. Das Urteil fiel wie zu befürchten aus. Bewährung ist nicht mehr. Aber immerhin gibt es noch eine Chance, dass die Strafe für eine Drogentherapie zurückgestellt wird.
Was der Mandant allerdings anscheinend überhört hat, waren die Worte nach dem eigentlichen Urteil:
Der Haftbefehl wird mit der Auflage außer Vollzug gesetzt, dass sich der Angeklagte zwei Mal in der Woche auf der für ihn zuständigen Polizeidienststelle zu melden hat.
Der Mandant begriff erst langsam, was das heißt, als die drei Wachtmeister aufstanden und den Saal verließen. Sie hatten jetzt ja nichts mehr zu tun. „Heißt das, ich bin Weihnachten bei meiner Familie?“, fragte der Mandant ganz zaghaft. Ja, das hieß es wohl. Habe ich auch selten, dass jemand nach einer Hauptverhandlung wirklich Tränen in den Augen hat. Jedenfalls, wenn wir über Freudentränen sprechen.
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