Sage ich als Angeklagter in einem Strafprozess was zu den Vorwürfen gegen mich? Das ist die erste Frage. Die zweite: Sofern ich was sage, wann mache ich das? In einem Fall, mit dem ich gerade zu tun habe, hätte das etwas günstiger laufen können.
Ohne groß in Details gehen zu wollen, stellte sich die Ausgangssituation so dar: Dem Mandanten war die fragliche Straftat nur ans Bein zu binden, sofern ihn ein bestimmter Zeuge belastet. Dieser Zeuge wiederum war ebenfalls Beschuldigter, aber in einem eigenen Verfahren.
Vor Gericht legte der Mandant, beraten von seinem damaligen Verteidiger, gleich mal ein umfassendes Geständnis ab. Dann kam der Belastungszeuge mit seinem Anwalt und – verweigerte die Aussage. Dem Richter reichte das Geständnis natürlich, der Mandant kassierte eine schöne Strafe.
Gut, nicht immer kann man als Verteidiger ahnen oder gar wissen, wie sich ein Zeuge verhalten wird. Dagegen hilft die Möglichkeit, den Zeugen rechtzeitig vor der Verhandlung zu fragen, was er zu tun gedenkt. Kriegst du keine Antwort, kannst du als Beschuldigter im Zweifel auch erst mal schweigen. Und dabei bleiben, wenn der Zeuge zu deiner großen Freude ebenfalls nichts sagt.
Was mich an der ganzen Sache etwas verwirrt, ist aber folgendes: Der Verteidiger des Mandanten und der Anwalt des Zeugen arbeiten in derselben Anwaltskanzlei. Ich weiß natürlich nicht, wie intensiv dort kommuniziert wird. Eine kurze Klärung der Frage, wie sich der Zeuge denn positionieren wird, hätte da doch eigentlich möglich sein dürfen.
Sachen gibt’s.