Das Verwaltungsgericht Berlin hat es für rechtswidrig erklärt, dass Journalisten während des G20-Gipfels im Jahr 2017 die Akkreditierung entzogen wurde – wegen angeblicher Informationen vom Verfassungsschutz und einer „dramatisch veränderten Sicherheitslage“.
Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, dass ein begünstigender Verwaltungsakt wie eine Akkreditierung nur aufgehoben werden darf, wenn greifbare Gründe vorliegen. Bloße Vermutungen, wie sie wohl der Verfassungsschutz über die Nähe einiger Journalisten zu gewaltbereiten Kreisen geäußert hatte, reichten dafür nicht. Diese Vermtungen hätten überprüft werden müssen.
Außerdem moniert das Gericht, es habe keine Abwägung im Einzelfall stattgefunden, natürlich insbesondere in Bezug auf das Grundrecht der Pressefreiheit. Der Anwalt des Bundespresseamtes hatte in der Verhandlung eingeräumt, man habe wegen des hohen Zeitdrucks pauschal entschieden. Das Urteil erging zu Gunsten von zwei Journalisten. Insgesamt sollen aber 32 Akkreditierungen widerrufen worden sein (Aktenzeichen VG 27 K 516.17 und 27 K 519.17).