In Niedersachsen wird ab sofort eine neue Form der Geschwindigkeitskontrolle scharf geschaltet. „Section Control“ ermittelt auf einer festgelegten Strecke die Durchschnittsgeschwindigkeit. Liegt das Tempo über dem zulässigen Wert, gibt es ein Bußgeld.
Das „Streckenradar“ ist auf der B 6 installiert, und zwar zwischen Gleidingen und Laatzen. Fertig ist die Anlage schon länger, jedoch konnte sie nach Klagen von Verkehrsteilnehmern nicht in Betrieb gehen. Es fehlte nämlich die Rechtsgrundlage für die (zumindest vorübergehende) Speicherung der Kennzeichendaten gemessener Autofahrer, wie Gerichte feststellten.
Diesen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der niedersächsische Landtag repariert, indem er Section Control ausdrücklich für zulässig erklärt. Die neue Ermächtigungsgrundlage reicht für den Betrieb der Anlage aus, befand nun das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Aktenzeichen 12 LC 79/19).
Die Polizei erklärte, die Anlage gehe heute in Betrieb. Eine Schonfrist sei nicht vorgesehen, vielmehr würden Tempoverstöße ab sofort geahndet. Nach einer einjährigen Testphase will das Land entscheiden, ob die „Section Control“ auch an anderen Ort eingeführt wird.