Obst und Gemüse aus Israel findet sich ja in vielen Supermärkten. Die Produkte stammen auch aus Gebieten, die an sich gar nicht zu Israel gehören, sondern von dem Land besetzt wurden. Das Westjordanland und Ost-Jerusalem zum Beispiel. Künftig muss auf diesen Umstand besonders hingewiesen werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Verbraucher würden in die Irre geführt, wenn auf Lebensmitteln aus Siedlungen in besetzten Gebieten nur „Israel“ als Ursprungsland angegeben sei. Der Begriff „Land“ sei wie „Staat“ zu verstehen. Die besetzten Gebiete hätten aber völkerrechtlich einen anderen Status, weil Israel dort als Besatzungsmacht präsent sei. Die Besetzung stufen die Vereinten Nationen als völkerrechtswidrig ein; der Europäische Gerichtshof teilt diese Auffassung.
Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel solle Verbrauchern eine „fundierte Wahl“ ermöglichen. Dazu gehörten auch ethische Erwägungen. Deshalb sei zur Vermeidung von Irreführung geboten, die Käufer über den Umstand zu informieren, dass Waren aus einer „israelischen Siedlung“ stammen. Dieser Hinweis muss nach dem Urteil künftig zusätzlich zu finden sein (Aktenzeichen C-363/18).