Aus einer Strafanzeige:
… stieß Frau M. den Herrn P. kräftig von sich weg, wodurch sie Schmerzen im Handgelenk erlitt. Sie bestand auf einer Anzeigenerstattung wegen versuchter Körperverletzung.
Es ist ja schon ein deutliches Signal, wenn Polizeibeamte in ihrer Anzeige niederschreiben, dass sie nicht verstehen, warum sie das jetzt niederschreiben müssen. Ich jedenfalls spare mir erst mal größere schriftliche Ausführungen. Dass kein Tatverdacht vorliegt, sieht der Staatsanwalt auch selbst.