Es gibt ja immer – frühere oder künftige – Mandanten, die voraus denken. Diese überlegen, wie ihr Verteidiger im Notfall an einen Kostenvorschuss kommen kann (Ansprechpartner benennen, der Bescheid weiß und was in die Wege leiten kann). Aber damit nicht genug, wir führen hier im Büro auch einen Ordner „vorsorgliche Vollmachten“.
Das wiederum ist weigehend selbsterklärend. Eine unterschriebene Vollmacht hat den Vorteil, dass ich als Verteidiger nicht erst einer Besuchserlaubnis hinterherlaufen muss, falls der Mandant in Haft genommen wird. Vielmehr kann ich den Mandanten dann ohne Umwege aufsuchen, weil der Zugang des bereits engagierten Verteidigers nicht beschränkt werden darf. Meine Beauftragung weise ich mit der Vollmacht nach.
Ein Interessant an meinen Diensten hat die Vollmacht jetzt unterschrieben zurückgeschickt. Korrekterweise muss ich von „Vollmachten“ sprechen.
Denn es sind zehn Exemplare.
Das sieht irgendwie nach Arbeit aus. Wobei ich bislang keinerlei Ahnung habe, worin diese Arbeit dereinst bestehen könnte.