Der Bundesnachrichtendienst lädt regelmäßig ausgewählte Journalisten zu Hintergrundgesprächen ein. Wer eine Einladung erhält und welcher BND-Mitarbeiter den Journalisten Rede und Antwort steht sowie welche Themen besprochen werden, das wollte der Nachrichtendienst bislang nicht sagen.
Gegen die wenig transparente Praxis klagte ein Journalist, der zu den Gesprächen nicht eingeladen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm nun in letzter Instanz recht. Auch ein Geheimdienst dürfe solche Auskünfte nur verweigern, wenn schutzwürdige Interessen verletzt würden. Der BND konnte – oder wollte – aber diese Gefährung nicht hinreichend darlegen.
Nach Auffassung der Richter müssen auch die eingeladenen Journalisten hinnehmen, dass ihre Namen später genannt werden. Zwar sei ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, allerdings wiege das Aufklärungsinteresse der Presse wesentlich höher (Aktenzeichen 6 A 7.18).