Mit einer nicht ganz neuen, aber doch aufstrebenden Spezies im Justizbereich setzt sich ein Blogeintrag des Kollegen Mirko Laudon auseinander. Es geht um den „Konfliktrichter“. Das sind Richter, die jede Aktion der Verteidigung schon mal per se als (persönlichen) Angriff betrachten – und nicht als die Arbeit, die ein Verteidiger nun mal in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu leisten hat.
Mirko Laudon:
Warum ist ein Richter nicht bereit, sich den Antrag zumindest anzuhören und erst danach zu entscheiden? Weshalb unterstellt er, der Antrag werde allein des Konflikts wegen gestellt? Warum nimmt sich der Richter nicht die Zeit, 10 Minuten nachzudenken und dann einen vernünftig begründeten Beschluss zu fassen?
Dagegen ist so der weitere Ablauf doch vorgezeichnet: Es folgt eine Unterbrechung auf die nächste, ein Ablehnungsantrag auf den nächsten. Damit ist dann nicht nur dieser Richter befasst, sondern noch seine Kollegen, die über die Anträge entscheiden müssen. Nach dem unleidlichen Urteil folgen dann die Berufung und die Revision.
Der Kollege hat sicherlich recht, dass heute eben längst nicht mehr nun von Verteidigerseite eskaliert wird (aber halt auch nur von den wenigsten Verteidigern aus Prinzip und meist ohne Verstand). Das ist dann in der Tat keine ausgleichende Gerechtigkeit, sondern eröffnet für jedes Verfahren noch eine zusätzliche Sackgasse.
Allerdings sind solche Konflikte nach wie vor die Ausnahme. In den weitaus meisten Gerichtssälen habe ich jedenfalls nicht das Gefühl, dass mir ein „Klima der Ablehnung“ entgegenschlägt. Der professionelle Umgang (freundlich im Ton, aber durchaus hart in der Sache) ist noch deutlich häufiger anzutreffen. Aber in einem Punkt hat der Kollege Laudon auch recht: Wenn schon junge Richter am Beginn ihrer Laufbahn so agieren wie einer der alten Haudegen, die kurz vor der Rente ihre Strafkammer mit eiserner Faust regieren, wo bleibt denn dann noch eine Entwicklungsmöglichkeit?