Wenn jemand bei großer Hitze einen Hund in einem Auto bzw. Wohnmobil zurücklässt, darf die Feuerwehr einschreiten und das Tier befreien. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg. Die Halterin des Hundes verlangte von der Feuerwehr Ersatz für die Schäden, nachdem ihr Wohnmobil gewaltsam geöffnet worden war.
Passanten war im Jahr 2018 ein Wohnmobil aufgefallen, das auf einem Supermarktparkplatz in der prallen Sonne stand. Drinnen ein Hund, und das bei Außentemperaturen von 35 Grad. Das Frauchen behauptete, ihrem Hund sei es gut gegangen. Die Dachluken des Wohnmobils seien geöffnet gewesen, der Hund habe genug Wasser und sogar Eiswürfelherzen gehabt. Die Frau selbst war auf einem Fußballspiel in einem benachbarten Stadion.
Nach Einschätzung der Richter war die Feuerwehr zum Eingreifen berechtigt. Der Hund habe nach Zeugenaussagen gehechelt und gewinselt, er sei aufgeregt im Wohnmobil hin- und hergelaufen. Das begründe, so das Gericht, bei so hohen Temperaturen eine ausreichende Anscheinsgefahr. Es komme also gar nicht darauf an, ob die Gefahr tatsächlich bestand. Die Feuerwehr habe die Frau auch nicht ausrufen lassen müssen, zumal ja gar nicht klar war, wo sie sich genau befand. Die Klägerin muss den Schaden in Höhe von 2.256,23 € deshalb selbst tragen (Aktenzeichen 4 U 1604/19).