Auch einem schönen Mops hilft es nicht, wenn er nur einen Hoden hat. Dann gilt er nämlich als nicht „zuchtfähig“ und darf nicht auf Hundeschauen präsentiert werden. Wobei sich natürlich ganz am Rande die Frage stellt, ob ein Mops nicht grundsätzlich sowieso lieber was anderes machen möchte als an einem Beauty Contest teilzunehmen.
Aber den Mops namens Xavier, der möglicherweise nur einen Hoden hat, fragt sowieso niemand. Vielmehr ist es sein Herrchen, welches – vermutlich komplett gegen seinen Willen – in einen juristischen Streit um die körperliche Ausstattung seines Tieres hineingezogen wurde, der nun sogar das Landgericht Köln beschäftigte.
Damit sind wir beim namentlich nicht bekannten Kläger, den wir aber guten Gewissens mit dem Pseudonym Herr Vereinsmeier belegen können, weil damit eigentlich schon alles gesagt ist. Herr Vereinsmeier züchtet nämlich auch, bitte jetzt nicht politisch unkorrekt lachen, Möpse, was laut Duden wirklich der korrekte Plural ist. Dem Vereinsmeier war der schöne Xavier ein Dorn im Auge, weil er diesen als ernstzunehmenden Konkurrenten für sein Tier bzw. seine Tiere erachtete, die nach seiner festen Überzeugung fortpflanzungstechnisch keine Makel aufweisen. Im Gegensatz zum armen Xavier.
Doch einen Schritt zurück. Auf einer Hundeschau musste Vereinsmeier Xavier wieder mal in einem Recall entdecken. Doch sein scharfes Auge meinte zu erspähen, dass Xavier nur einen Hoden im Hodensack hat. Weil man das aber vermutlich mit letzter Exaktheit gar nicht sehen kann, forderte Vereinsmeier Xaviers Herrchen auf, die Zuchttauglichkeit des Mopses fachärztlich untersuchen und bestätigen zu lassen.
Wenig überraschend wies der angegangene Züchter dieses Ansinnen zurück. Herr Vereinsmeier beschwerte sich beim Verein. Der erhörte ihn nicht. Er beschwerte sich beim Vereinsgericht und bot sogar an, den Tierarzt zu bezahlen, der Xaviers Grundausstattung checken sollte. Das Vereinsgericht lehnte ab, so dass Herr Vereinsmeier tatsächlich vor das Landgericht Köln zog. Dieses sollte anordnen, dass Xavier untersucht wird und im Falle der Weigerung seine Zuchtzulassung widerrufen wird.
Der juristische Showdown ging wenig überraschend zu Gunsten von Xavier aus. Wobei das Landgericht Köln in seinem Urteil jede Festlegung dazu vermeidet, welche Bedeutung die Zahl der Hoden für einen Zuchtmops hat. Vielmehr weist das Gericht eher lakonisch darauf hin, dass für solche Fragen die Mitgliederversammlung zuständig ist. Wenn diese keinen Handlungsbedarf sehe, könne ein Vereinsmitglied nur in Ausnahmefällen selbst klagen. Dieser Ausnahmefall liege aber nicht vor, denn auch ein schöner Mops ist halt nur ein Mops von vielen. Und eine grundsätzliche juristische Frage, auf deren Beantwortung die Welt gewartet hat, mochte das Landgericht nun nicht zu erkennen. Ich konnte auf die Schnelle keine Studien googeln, aus denen sich ergibt, ob das Problem des singulären Hodens bei Möpsen ausgeprägter ist als im übrigen Tierreich.
Eher pflichtgemäß weisen die Richter sogar darauf hin, dass sich der Kläger auch nicht auf das Wettbewerbsrecht berufen kann. Unlauter sei es aber ohnehin nicht, wenn der Verein nicht das macht, was Herr Vereinsmeier unbedingt will.
Wie es Xavier heute so geht, erfahren wir mit Sicherheit bald von Markus Lanz oder im RTL (Aktenzeichen 28 O 438/18).