Für die private Steuererklärung gelten seit diesem Jahr neue Fristen. Warum ich das erwähne? Weil für viele Steuerzahler heute der Stichtag ist, um (mindestens) noch 25 Euro zu sparen.
Diese 25 Euro sind nämlich der Mindestbetrag, den das Finanzamt künftig für eine verspätete Steuererklärung in Rechnung stellt. Und zwar monatlich, mit Ablauf der normalen Abgabefrist. Diese Abgabefrist endet nun jeweils am 31. Juli jeden Jahres. Das Neue ist: Der Verspätungszuschlag von 25 Euro monatlich fällt auch dann an, selbst wenn der Steuerzahler am Ende eine Erstattung bekommt – was gerade bei vielen erklärungspflichtigen Gehaltsempfängern ja die Regel ist. 6 Monate Verspätung kosten also zum Beispiel auf jeden Fall 150 Euro, um die sich eine eventuelle Erstattung dann schmälert.
Außerdem sind die 25 Euro ein Mindestbetrag. Grundsätzlich gilt nämlich, dass der Verspätungszuschlag 0,25 % der festgestellten Steuerschuld beträgt – ebenfalls pro Monat. Wenn man einen Steuerberater beauftragt und das Finanzamt informiert, kann man sich übrigens erst mal zurücklehnen. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist für die Steuerklärung 2018 auf den 28.02.2020.