Gerade in öffentlich interessanten Verfahren hat man als Verteidiger schon mal den Eindruck, der Staatsanwaltschaft ist die Pressearbeit fast ebenso wichtig wie die Aufklärung der Vorwürfe. Einen konkreten Missstand rügt nun das Verwaltungsgericht Regensburg im Korruptionsprozess gegen einen Regensburger Bauunternehmer.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli 2017 zu ihrer druckfrischen Anklage eine Presseinformation herausgegeben und auch Presseanfragen beantwortet. Die Verteidigung hatte die voluminöse Anklageschrift erst zwei (!) Stunden vorher erhalten – und diese auch nur unvollständig.
Innerhalb dieser knappen Zeit, so das Gericht, sei es den Verteidigern gar nicht möglich gewesen, die Anklageschrift aufzuarbeiten, so dass sie ihrerseits nicht sachgerecht auf Presseanfragen reagieren konnten. Die Verteidigung könne rechtzeitige Information verlangen, ansonsten sei ein faires Verfahren nicht gewährleistet. Außerdem müsse die Anklageschrift auch vollständig vorliegen. Im konkreten Fall fehlte der Anklagesatz. Ohne den Anklagesatz weiß der Angeklagte gar nicht, auf welche Beweismittel die Vorwürfe gestützt werden (Aktenzeichen RO 4 K 17.1570).