Eins lässt sich festhalten: Einen coolen Namen haben sie den halbmobilen Blitzkisten gegeben, die nun verstärkt auf Deutschlands Straßen eingesetzt werden. „Enforcement Trailer“ werden die Geräte genannt, siehe zum Beispiel diese stolze Polizeimeldung über eine ganz aktuelle Inbetriebnahme in Münster.
Mich erinnerte der Name spontan an das „Wohnmobil der Liebe“ aus dem Uralt-Song der Housemartins, wobei es damals Wochen dauerte, bis uns noch einigermaßen jungen Leuten bei näherem Zuhören auffiel, dass mit „Caravan of Love“ eigentlich was anderes gemeint war. Wer die Zeit nicht miterlebt hat, auf ähnliche Weise hadern heute unzählige Menschen mit dem Parfümerie-Slogan „Come in and find out“.
Aber zurück zum Thema. Ein zur Kasse gebetener Autofahrer empfand den Enforcement Trailer eher als Rip off Vehicle. Deshalb wehrte er sich gegen einen Bußgeldbescheid mit einer lesenswerten Begründung. Er oder sein Anwalt hatten nämlich herausgefunden, dass das im Enforcement Trailer verbaute Messgerät laut Bedienungsanleitung nur „aus einem Kfz, auf einem Stativ oder in einer Messkabine“ Verwendung finden darf.
Die Bedienungsanleitung bei Tempomessgeräten ist an sich heilig. Normalerweise führt, kurz gesagt, jede Zuwiderhandlungzum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Jedenfalls hat das Oberlandesgericht Bamberg überhaupt keine Probleme damit, der Betriebsanleitung auch mal keine Bedeutung beizumessen. Nach Auffassung der Richter komme es nur darauf an, ob Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die Messung aus einem kleinen Anhänger in irgendeiner Form fehlerhaft sein könnte. Dies sei aber nicht der Fall, heißt es. Das Bußgeld gegen den Autofahrer wird also durchgesetzt. Oder sollte man korrekter sagen: enforced?