Vor einiger Zeit bat mich ein Anwaltskollege um Unterstützung. Er hatte ein Ermittlungsverfahren am Hals, es geht um eine unerfreuliche Geschichte im Straßenverkehr. Als ich ihm den Entwurf der Verteidigungsschrift zuschickte, fragte der Kollege am Telefon, ob es denn vielleicht Sinn machen würde, auch mal seinen Beruf zu erwähnen.
Ich habe ihm abgeraten, weil es Orte gibt, an denen man besser keine unnötigen Dinge über sich erzählt. Dazu gehört die Justiz, dazu gehört insbesondere das Strafbefehlsverfahren. Denn nun passierte genau das, was abzusehen war. Das Amtsgericht hat gegen meinen Mandanten einen Strafbefehl erlassen.
Gegen 80 Tagessätze als Geldstrafe ist nichts zu sagen. Noch weniger aber gegen die vom Gericht festgelegte Höhe der Tagessätze: Auf 30,00 € soll sich ein Tagessatz belaufen. Was nichts anderes bedeutet, als das man auf der anderen Seite offensichtlich das Einkommen meines Mandanten geschätzt hat. Das ist gesetzlich zulässig, und wenn man als Staatsanwalt oder Richter halt keine näheren Informationen hat, kommen am Ende oft Tagessätze in dieser Höhe raus.
Umgekehrt bedeutet das aber, dass die Höhe der Geldstrafe sich nun an einem monatlichen Nettoeinkommen von 900,00 € orientiert. Ich weiß zwar nicht genau, was ein Zivilrechtler mit etablierter Kanzlei in der Großstadt so am Monatsende übrig hat. Allerdings gehe ich stark davon aus, dass es mehr als 900,00 € sind.
Wenn ihr also mal Ärger mit der Polizei oder der Justiz habt, strunzt lieber nicht zu vorschnell mit Hinweisen auf den akademischen Grad, tolle Jobs, Doktortitel oder Facharztbezeichnungen. Wenn so etwas erst gar nicht in die Akte kommt, lässt sich am Ende womöglich ordentlich was sparen.