Ich habe es dem Mandanten mehrfach erklärt, wie das bei uns läuft mit der Polizei. Dass er als Beschuldigter nicht verpflichtet ist, einer „Vorladung“ zu einer Vernehmung Folge zu leisten. Dass es erst mal völlig ausreicht, wenn ein Anwalt sich für ihn meldet und Akteneinsicht beantragt.
Weil ich die Skepsis des Mandanten bemerkte, habe ich dem Polizeibeamten nicht nur einen Brief geschrieben, sondern diesen auch angerufen. Damit er wirklich Bescheid weiß, dass der Mandant – auf meinen Rat – nicht erscheint. Das habe ich natürlich auch dem Mandanten gesagt.
Jetzt erzählt mir der Mandant am Telefon, er war am Freitag bei der Polizei. Und zwar pünktlich zum ursprünglichen Termin gemäß Vorladung. Der Beamte habe sich zwar etwas gewundert, ihn dann aber natürlich trotzdem gerne befragt. Gut, demnächst bekommen wir dann Akteneinsicht. Mal schauen, in welchem Umfang sich der Mandant um Kopf und Kragen geredet hat.
Natürlich habe ich den Mandanten gefragt, wieso er nicht auf meinen Rat hört. Er hätte Angst gehabt, sagt er. In seinem Heimatland gebe es Ärger, wenn man sich so verhält, wie ich ihm das raten würde. Deshalb sei er dann doch zur Polizei gegangen.
Okay, schauen wir mal, ob ich dem Mandanten demnächst erfolgreicher für das Geld helfen kann, das er an mich zahlt.