Wenn das Gate am Flughafen 20 Minuten vor der Abflugzeit schließt, sollte man möglichst pünktlich dort sein. Oder dann zumindest nicht den Reiseveranstalter verklagen, um diesem die Schuld in die Schuhe zu schieben. Mit diesem Vorhaben hatten Reisende jedenfalls vor dem Amtsgericht Frankfurt keinen Erfolg.
Zwei Fluggäste waren erst zur Abflugzeit am Gate erschienen, die auf dem Ticket stand. Nach eigenen Angaben war ihnen beim Einchecken nicht gesagt worden, dass das Gate 20 Minuten vor dem Abflug schließt. Hierfür hat das Amtsgericht Frankfurt aber kein Verständnis.
Die Kläger flögen nach eigenen Angaben mindestens einmal jährlich, sie seien also „durchschnittlich flugerfahren“. Deshalb habe ihnen auch ohne ausdrücklichen Hinweis klar sein müssen, dass sie nicht erst zur Abflugzeit am Gate sein dürfen (Aktenzeichen 32 C 1560/18 (88)).