Wegen einer aktuellen Beratung mache ich mal einen kleinen Schlenker ins Mietrecht. Die Frage:
Kann der Vermieter dem Mieter Cannabiskonsum in seiner Wohnung verbieten, wenn der Mieter ein Cannabisrezept vom Arzt hat und ausschließlich Stoff aus der Apotheke raucht?
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Mieter den „Gebrauch der Mietsache“ zu gewähren. Dazu gehört die übliche Nutzung. Auch das Zigarettenrauchen gilt (noch) als übliche Benutzung – wenn der Mieter nicht übermäßig raucht und die anderen Bewohner nicht übermäßig beeinträchtigt werden.
Auf illegalen Cannabiskonsum lassen sich diese Grundsätze nicht 1:1 übertragen. Zwar ist Drogenkonsum als solcher nicht strafbar, wohl aber der Besitz. Wenn jemand dann regelmäßig zu Hause Gras raucht, spricht natürlich vieles dafür, dass ihm der Stoff nicht einfach so zufliegt. Überdies riecht Cannabis ja doch etwas anders. Mitmieter können sich also durchaus schneller gestört fühlen, und der Vermieter muss strafbares Verhalten in seinem Haus nicht dulden – zumindest wenn es von außen wahrnehmbar ist.
Ganz anders ist es aber wiederum, wenn es um Arzneimittel geht. Ärztlich verordnetes Cannabis aus der Apotheke ist – dank einer noch gar nicht so alten Gesetzesänderung – keine illegale Substanz, sondern ein Medikament. Seine Arznei darf ein Mieter aber auf jeden Fall zu sich nehmen, das gehört sicher zum üblichen Gebrauch einer Mietsache. Die Grenze der Unzumutbarkeit für die Mietmieter ist dann auf jeden Fall sehr, sehr weit nach oben verschoben. Die Nachbarn werden es also dulden müssen, wenn es künftig ab und zu etwas süßlich riecht.