Die Ehefrau eines Inhaftierten hat mich kontaktiert. Ihr Mann hätte Interesse, von mir verteidigt zu werden.
Nun ja, ich beantrage also eine Besuchserlaubnis für ein sogenanntes Mandatsanbahnungsgespräch. Das stand im Schreiben:
… bitte ich um Übersendung einer Besuchserlaubnis für einen unbewaffneten Besuch.
Der Staatsanwalt hat’s trotzdem verstanden. Die Besuchserlaubnis kam am nächsten Tag per Fax. Für einen unbewachten bzw. jedenfalls unüberwachten Besuch.