Geschwindigkeitskontrollen mit „Section Control“ wird es auch in Niedersachsen zunächst nicht geben. Obwohl die betreffende Anlage fertig ist, kann sie nicht in Betrieb gehen. Das Verwaltungsgericht Hannover stoppte das Vorhaben, weil „Section Control“ derzeit rechtswidrig ist.
Geplant war, alle Fahrzeuge zu registrieren, die auf der B 6 zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen unterwegs sind. Wenn bei der Ausfahrt aus der 2,2 Kilometer langen Zone die Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 Kilometern nicht überschritten ist, sollten die Kennzeichen gelöscht werden. Wer zu schnell fährt, sollte mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.
Die Speicherung des Kennzeichens bei der Einfahrt in die Zone greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, so die Richter. Ein solcher Eingriff bedürfe stets einer gesetzlichen Grundlage. An dieser fehle es jedoch. Das zeige sich schon daran, dass derzeit im Landtag ein Entwurf beraten wird, der „Section Control“ gesetzlich verankern soll.
Dass die Anlage noch im Probetrieb sei, spiele keine Rolle. Die Behörden dürften nicht so so handeln, als habe der Gesetzgeber sie bereits ermächtigt. Ausdrücklich bezieht sich das Verwaltungsgericht auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 zur automatisierten Kennzeichenerfassung. Den Kennzeichenabgleich hält das Verfassungsgericht nur in bestimmten Grenzen für zulässig.
Das Land hat erklärt, die Anlage gehe zunächst nicht in Betrieb (Aktenzeichen 7 B 859/19).