Die Telekom möchte mein Anwaltsbüro leider nicht länger mit ISDN versorgen (siehe auch diesen Beitrag). Notgedrungen muss ich mich also nicht nur um meine drei Mandanten kümmern, sondern mir auch Gedanken machen, wie wir künftig telefonieren, mailen und, ja auch das, faxen.
Jetzt habe ich mir mal näher den Vertrag über unsere laufende Telefonanlage angeschaut, die wir über eine Düsseldorfer Telefonfirma gemietet haben. Den Vertrag habe ich, natürlich vorgefertigt vom Anbieter, am 08. September 2014 unterschrieben – und ich bin nicht stolz darauf. Denn die Laufzeitklausel lautet exakt so:
Der Vertrag beginnt mit dem Abschluss dieses Vertrages und läuft bis zum Ende des 31.12.2020 (in Worten: zweitausendzwanzig) Kalenderjahres nach dem bei Betriebsbereitschaft laufenden Kalenderjahr (Mindestvertragsdauer). Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Was ist damit denn nun gemeint? Das Datum ist an der Stelle ja eher unglücklich platziert. Wenn man es mal rauslässt, verstehe ich es so, dass die Mindestvertragsdauer sich auf auf ein komplettes Kalenderjahr erstreckt, wobei das Kalenderjahr, in dem die Anlage betriebsbereit war, nicht berücksichtigt wird. Laufzeit also mindestens ein Jahr plus das Restjahr ab Inbetriebnahme. Ich könnte also (noch) problemlos zum 08.09. dieses Jahres kündigen.
Die im Satzbau etwas unmotivierte Angabe des Datums 31.12.2020 stört da zugegebenermaßen ein wenig. Wenn aber die Mindestlaufzeit tatsächlich fast sechs Jahre gehen soll, was macht dann der ja nicht unwesentliche Teil der Klausel („läuft bis zum Ende des Kalenderjahres nach dem bei Betriebsbereitschaft laufenden Kalenderjahr“) für einen Sinn? Wohl eher gar keinen. Zumal ja eine Mindestlaufzeit von deutlich mehr als fünf Jahren ohnehin schon recht sportlich sein dürfte, selbst bei Freiberuflern.
Nun ja, falls die Kündigungsfrist ein Diskussionspunkt wird, muss ich wohl mal einen zivilrechtlich orientierten Kollegen um – natürlich bezahlten – Rat bitten. Ansonsten ist die Geschichte vielleicht ein Beispiel dafür, wieso uns Juristen die Arbeit so schnell nicht ausgeht.