Aus einem Strafbefehl:
… strafbar als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in vier tatmehrheitlichen Fällen, in einem Fall hiervon in fünf tateinheitlichen Fällen, in einem Fall hiervon in sechs tateinheitlichen Fällen, in einem Fall hiervon in vier tateinheitlichen Fällen und in einem Fall hiervon in drei tateinheitlichen Fällen.
Wie erklärt man diesen schönen Satz dem Mandanten? Etwa so: „Wichtig ist nur, welche Strafe am Ende insgesamt rauskommt.“
Hat geklappt.