In einer Strafsache war heute eigentlich der Showdown geplant. Dritter Prozesstag, es stand noch die Vernehmung eines Zeugen aus. Dann die Plädoyers und das Urteil. Da die Sitzung erst um 13 Uhr begann, hatte ich mich auf einen durchaus langen Prozesstag eingestellt, aber eben auch auf ein Ende des Verfahrens. Die anderen Beteiligten ebenso, den Richter eingeschlossen.
Eine Ausnahme gab es allerdings im Raum. Um 15.45 Uhr war nach der Rückkehr von einer Pinkelpause die zeitliche Planung völlig über den Haufen geworfen – der Protokollführerin sei Dank. Diese hatte den Richter gerade informiert, dass sie spätestens um 16.30 Uhr Feierabend machen wird. Das ist tarifvertraglich wahrscheinlich ihr gutes Recht, aber in die verbleibenden 45 Minuten waren die Plädoyers einer Staatsanwältin, von vier Anwälten, die Urteilsberatung des Gerichts und die Verkündung der Entscheidung offenkundig nicht zu pressen.
Leider, so erfuhr der Richter auf Nachfrage in der Gerichtsverwaltung, gab es am ganzen Amtsgericht, einem der größten in NRW, angeblich auch keinen einzigen Bediensteten, der in der Lage und / oder willens war, ab 16.30 noch etwas Dienst zu machen. Dem Richter blieb deshalb nichts anderes übrig, als die Sache zu vertagen. Wir kommen also alle in zwei Wochen noch mal zusammen. Dann zwar sogar erst um 15 Uhr. Aber der Richter hat uns versprochen, er werde für ein „open end“ sorgen.
Ich bin gespannt.